So stellst du einen Antrag auf Mütterpflege

Antrag auf eine Mütterpflegerin bei der Krankenkasse stellen

Wenn du nach der Geburt oder in einer herausfordernden Familiensituation Unterstützung benötigst, kann eine Mütterpflegerin eine wertvolle Hilfe sein. Hier erfährst du, wie du einen Antrag auf Kostenübernahme durch deine Krankenkasse stellen kannst.

Schritt 1: Klärung der Anspruchsvoraussetzungen
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für eine Mütterpflegerin, wenn:

  • Eine akute gesundheitliche Einschränkung der Mutter vorliegt (z.B. Wochenbett-Komplikationen, Risikoschwangerschaft, psychische Belastungen).
  • Im Haushalt keine andere Person vorhanden ist, die die Versorgung übernehmen kann.


Schritt 2: ärztliches Attest einholen
Lasse dir von deinem Frauenärztin, deinem Hausarzt oder deiner Hebamme ein Attest ausstellen. In diesem sollte aufgeführt sein:

  • Deine aktuelle gesundheitliche Situation
  • Die Notwendigkeit einer Mütterpflegerin
  • Der voraussichtliche Zeitraum und Umfang der Unterstützung


Schritt 3: Antrag bei der Krankenkasse einreichen
Reiche bei deiner Krankenkasse folgende Unterlagen ein:

  • Das ärztliche Attest
  • Ein formloses Anschreiben mit der Bitte um Kostenübernahme für eine Mütterpflegerin
  • Ggf. ein Kostenvoranschlag von der Mütterpflegerin oder deren Trägerorganisation


Schritt 4: Bearbeitungszeit und Genehmigung
Die Krankenkasse prüft den Antrag und informiert dich über die Entscheidung. Im Idealfall erfolgt die Genehmigung zeitnah. Sollte der Antrag abgelehnt werden, hast du die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Wenn du Fragen hast oder Unterstützung beim Antrag benötigen, helfen wir dir gerne weiter.

Kontaktiere uns – gemeinsam finden wir eine Lösung!


Gesetzliche Grundlagen 

Die rechtliche Grundlage für eine Mütterpflegerin ist im Sozialgesetzbuch (SGB) verankert.

§ 24h SGB V – Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung
Gemäß § 24h des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) haben Versicherte Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgabe übernehmen kann.
Voraussetzungen:

  • Die Mutter ist aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden, Wochenbettkomplikationen oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen nicht in der Lage, den Haushalt zu führen.
  • Es lebt keine andere Person im Haushalt, die diese Aufgabe übernehmen kann.


§ 38 SGB V – Haushaltshilfe bei Erkrankung
Darüber hinaus regelt § 38 SGB V den Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn eine akute Erkrankung der Mutter vorliegt und diese den Haushalt nicht weiterführen kann.
Voraussetzungen:

  • Eine ärztliche Bescheinigung muss vorliegen, die die Notwendigkeit der Haushaltshilfe bestätigt.
  • Die Krankenkasse kann die Kosten übernehmen, wenn keine andere Person im Haushalt zur Verfügung steht.


Umfang der Leistung
Die Dauer und der Umfang der genehmigten Leistung richten sich nach der individuellen Situation und dem Bedarf der Familie. Eine Mütterpflegerin kann beispielsweise täglich für mehrere Stunden zur Unterstützung im Haushalt und bei der Versorgung von Kindern eingesetzt werden.